Direkt zum Inhalt

Geschlossener Fonds

Ein geschlossener Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit fester Laufzeit, aus der ein regulärer Ausstieg während der Laufzeit meist nicht vorgesehen ist.

Geschlossene Fonds unterscheiden sich von offenen Fonds insbesondere dadurch, dass Anteile nicht jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Anleger beteiligen sich unternehmerisch für die vorgesehene Laufzeit des Fonds.

Ein vorzeitiger Ausstieg ist in der Regel nur eingeschränkt möglich, etwa durch Verkauf der Beteiligung auf einem Zweitmarkt, häufig mit Wertabschlägen. Die tatsächliche Rückzahlung an die Anleger steht regelmäßig erst nach Veräußerung der Beteiligungen und vollständiger Abwicklung des Fonds fest.